Bremsbeläge

Bremsbelagsatz Verschleißprüfung

Bremsbeläge sollten eine Reibungsmaterialdicke von weniger als 2 mm MIN nicht haben. Wenn die Bremsbeläge übermäßig abgenutzt sind, müssen sie gewechselt werden.

Anormale Abnutzung

Die Bremsbeläge dürfen nicht übermäßig anomal oder uneben sein. Folgendes muss geprüft werden:

a. Die tangentiale Konusverschleißdifferenz des Bremsbackens darf max. 1 mm nicht überschreiten, wobei zu beachten ist, dass die Verschleißrichtung desselben Bremssattels der in Abb. 9 gezeigten entspricht.

b. Die radiale Kegelverschleißdifferenz darf nicht größer als 1 mm sein, wobei zu beachten ist, dass die Verschleißrichtung desselben Bremssattels den Angaben in Abb. 10 entsprechen muss.

Defekte oder stark verschlissene Pads müssen gewechselt werden.

RÜCKENPLATTENVERKNÜPFUNG

Der Ebenheitsfehler der Rückplatte darf max. 0,2 mm nicht überschreiten (siehe Abb. 11). - Bei übermäßigem Ebenheitsfehler der Rückplatte müssen die Pads gewechselt werden.

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